Ordentliche Mitgliederversammlung

am Mittwoch, dem 24. Mai 2023 um 19:07 Uhr im Vereinsheim

Tagesordnung

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
     
  2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
     
  3. Feststellung der Tagesordnung und Anträge zur Tagesordnung
     
  4. Feststellung der anwesenden Stimmen
     
  5. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.02.2021
    und des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2022
     
  6. Berichte
  • des Vorstandes
  • des Kassierers
  • der Abteilungen
  • Jugendobmannes

    nebst Aussprache
  1. Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2020
     
  2. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2020
     
  3. Bericht der Kassenprüfer
     
  4. Entlastung des Vorstandes
     
  5. Wahlen
  • einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters
  • einer ersten Vorsitzenden bzw. eines ersten Vorsitzenden
  • einer ersten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines ersten stellvertretenden Vorsitzenden
  • einer zweiten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
  • einer ersten Geschäftsführerin bzw. eines ersten Geschäftsführers
  • einer zweiten Geschäftsführerin bzw. eines zweiten Geschäftsführers
  • einer ersten Kassiererin bzw. eines ersten Kassierers
  • einer zweiten Kassiererin bzw. eines zweiten Kassierers
  • einer Pressewartin bzw. eines Pressewartes
  • einer Sozialwartin bzw. eines Sozialwartes
  • bis zu fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzern
  • eines geistlichen Beirates
  • einer (neuen) Kassenprüferin bzw. eines neuen Kassenprüfers
  1. Bestätigungen der Abteilungsleiter
  • Fußball Senioren
  • Fußball Junioren
  • Boule
  • Breitensport (Calisthenics, Kinderturnen, Gymnastik für Erwachsene, Badminton, etc.)
  • Tischtennis
  • Tischtennis über 60
  • Handball
  1. Verschiedenes

Wahlberechtigung

Auszug aus § 10 der Satzung:

Ziff. 4
Auf der Hauptversammlung sind stimmberechtigt der Vorstand sowie alle Vereinsmitglieder,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Ziff. 5 
Jedem Vereinsmitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, steht das passive Wahlrecht zu.

 

Fragen & Anträge

gerne per Mail oder an die Geschäftsstelle.